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Marktmacht im Lebensmitteleinzelhandel

Preisschlacht geht zu Lasten von Beschäftigten, Verbraucherinnen und Verbrauchern

06.07.2010 - Ein gemeinsames Fazit aus der Anhörung zur Marktmacht im Lebensmitteleinzelhandel ziehen die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Elvira Drobinski-Weiß, die zuständige Berichterstatterin der SPD im Ausschuss Arbeit und Soziales Gabriele Hiller-Ohm und der Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten NGG Franz-Josef Möllenberg:

Wir fordern eine umfassende Untersuchung der Einkaufspraktiken des Lebensmitteleinzelhandels in Deutschland, um Missbrauch der Marktmacht zu verhindern. Neben sozialen und ökologischen Aspekten muss dabei auch geprüft werden, wo es Änderungsbedarf beim Wettbewerbsrecht gibt: Praktiken wie die einseitige, teilweise rückwirkend erhobene Forderung von sog. Hochzeits-, Distributions-, Partnerschafts- und Synergieboni müssen wirksam eingedämmt werden.

Dringend notwendig ist auch die Einrichtung einer Ombudsstelle, bei der Zulieferer menschenunwürdige und unfaire Abnahmebedingungen anzeigen können. Bislang werden Verstöße von betroffenen Produzenten und Lieferanten aus Angst vor Sanktionen oft nicht gemeldet und stillschweigend in Kauf genommen. Die bei dieser neutralen Stelle gesammelten Informationen ermöglichen ein effektiveres Vorgehen des Kartellamtes. Wir werden Vorschläge erarbeiten, die die schnelle Einrichtung einer Ombudsstelle ermöglichen, und rufen alle Beteiligten zur Mitarbeit auf.

Die Konzentration von 90 Prozent der Marktanteile auf die sechs größten Supermarktketten setzt den Lebensmitteleinzelhandel in eine gefährliche Machtposition gegenüber den Zulieferern. Mit Ausnahme des Hauptverbandes des deutschen Lebensmitteleinzelhandels waren sich auf der Anhörung zur Marktmacht des Lebensmitteleinzelhandels die als Experten geladenen Wirtschaftsbeteiligten und Verbändevertretern einig, dass gegen dieses Ungleichgewicht vorgegangen werden muss. Denn die Abhängigkeit der Zulieferer von den großen Lebensmittelketten führt zu extremem Preisdruck und Abnahmebedingungen, die an Erpressung grenzen können. Deutlich wurde auch, dass die bestehenden Selbstverpflichtungen von Unternehmen zur Einhaltung von fairen Arbeitsbedingungen (CSR) nicht ausreichen.

Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bleiben beim Verdrängungskampf am Markt auf der Strecke. Mit Verweis auf den Preisdruck vergeht in der Ernährungswirtschaft kaum eine Verhandlung ohne Forderung der Unternehmensvertreter nach niedrigeren Löhnen und geringeren Sozialleistungen. Bei Produkten wie Obst aus Mittelamerika sind die Auswirkungen entlang der Lieferkette fatal: Hungerlöhne und menschenunwürdige Arbeitsbedingungen werden immer wieder von Hilfsorganisationen aufgedeckt. Weitere Einsparungen betreffen Umwelt- und Ressourcen schonende und tierartgerechte Produktionsweisen. Leidtragende sind somit auch Verbraucherinnen und Verbraucher, denn zum einen werden immer häufiger billigere Ersatzstoffe in der Lebensmittelproduktion eingesetzt, zum anderen entsprechen die angebotenen Produkte immer seltener dem Wunsch der Verbraucher nach nachhaltig erzeugten Lebensmitteln.

Damit Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit haben, durch ihr Einkaufsverhalten den Markt bzw. die sozialen und ökologischen Produktionsbedingungen mitzubestimmen, muss mehr Transparenz geschaffen werden. Solange der Preis die einzig sofort sichtbare und verlässliche Information bleibt, werden sich Verbraucher daran orientieren. Wir brauchen ein „zweites Preisschild“, welches beim Einkauf schnell, vergleichbar und nachvollziehbar über die Produktionsbedingungen informiert. Hierzu müssen verbindliche soziale und ökologische Standards erarbeitet werden.